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Das Zusammenspiel zwischen Verfassungsschutz und Naziterroristen unterstreicht die Notwendigkeit, den Dresdener Naziaufmarsch im Februar (wieder) zu blockieren.

Zum wiederholten Male mobilisieren neofaschistische Kräfte zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens durch alliierte Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg. Wieder wollen sie mit ihrem Aufmarsch entscheidende Erkenntnisse aus der deutschen Geschichte entsorgen:
- Mit ihrer Legende vom „Bombenholocaust" wollen sie von den industriellen Massenmorden der Nazis und dem Vernichtungskrieg der faschistischen Wehrmacht ablenken, denen über 50 Millionen Menschen in Europa zum Opfer fielen.
- Gezielt nutzen sie dabei die Trauer um zivile Opfer der Bombardierungen aus, indem die Hauptverantwortlichen dieser Bombardierungen ausgeblendet werden: die Nazis, die deutsche Generalität und vor allem das deutsche Großkapital, das die Faschisten für ihre Kriegsinteressen an die Macht gebracht hat.
Doch wie in den letzten Jahren mobilisieren bundesweit auch wieder antifaschistische Kräfte, um sich den Neofaschisten in den Weg zu stellen.
Dass Neofaschisten in Dresden marschieren dürfen, offenbart ein Mal mehr die Verfassungsfeindlichkeit deutscher Behörden. Denn es bleibt dabei: Das Grundgesetz fordert ein Verbot jeglicher NS-Nachfolgeorganisationen. Wenn sächsische Richter, wie jüngst bei der Verurteilung eines jungen Antifaschisten geschehen, Neofaschisten einen Minderheitenschutz zusprechen, unterstreichen sie damit, den Boden des Grundgesetzes verlassen zu haben - also genau das, was sie demokratischen Kräften unterstellen, die sich den Neofaschisten in den Weg stellen.
Blockierer im Fadenkreuz der Behörden
Die Massenmobilisierungen gegen den Naziaufmarsch in Dresden 2011 haben gezeigt, dass gesellschaftliche Mehrheiten nicht länger bereit sind, den braunen Spuk in Dresden zu tolerieren. Die CDU/FDP-Landesregierung in Sachsen hat daraus ihre eigenen Schlüsse gezogen: Die gesamte Staatmaschinerie wird in Gang gesetzt, um antifaschistische Kräfte durch Kriminalisierungen einzuschüchtern und zu spalten. So schloss Sachsens Justizminister, Jürgen Martens (FDP), laut MDR die erneute Erfassung von Handydaten in Dresdener Stadtteilen während des Naziaufmarsches nicht aus. Genutzt werden diese Daten u.a., um angebliche „Randalierer" zu ermitteln, wobei dem sächsischen Landeskriminalamt obliegt zu entscheiden, wer ein gefährlicher „Linksextremist" sein könnte und wer nicht. Im Zweifelsfall dürfte es jeder sein, der von seinem Recht auf zivilen Ungehorsam Gebrauch gemacht hat.
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